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Psychologie der Aussagebeurteilung

Tagungsnr.: 27c
Veranstaltende JV: Niedersachsen
Tagungsort: Wustrau
Datum: 20.09. - 24.09.2027
 
Die Tagung wen­det sich an Rich­te­rin­nen und Rich­ter aller Gerichts­bar­kei­ten sowie an Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te. Alle vor Gericht täti­gen Juris­tin­nen und Juris­ten haben regel­mä­ßig mit der Fra­ge zu tun, ob sie den Anga­ben einer Par­tei oder der Aus­sa­ge eines Zeu­gen ver­trau­en kön­nen. Hier­bei ist die Kennt­nis aus­sa­ge­psy­cho­lo­gi­scher Grund­sät­ze und allgemein-psychologischer Phä­no­me­ne der Urteils­bil­dung erfor­der­lich, um eine an Äußer­lich­kei­ten ori­en­tier­te und letzt­lich „aus dem Bauch her­aus“ erfol­gen­de Aus­sa­ge­be­ur­tei­lung zu ver­mei­den. Die maß­geb­li­chen Fak­to­ren für die Beur­tei­lung einer Aus­sa­ge lie­gen dabei sowohl in der Per­son des Aus­sa­gen­den als auch in der Per­son der Ver­neh­men­den. Die Tagung stellt zum einen das Instru­men­ta­ri­um für die Glaub­wür­dig­keits­ana­ly­se von Aus­sa­gen und die Pro­ble­ma­tik von Wahrnehmungs- und Erin­ne­rungs­feh­lern der Aus­sa­ge­per­son vor. Zum ande­ren behan­delt sie die unbe­wusst beim Ver­neh­men­den ablau­fen­den inne­ren Pro­zes­se, die sich auf die Ver­neh­mung und das Ver­neh­mungs­er­geb­nis aus­wir­ken kön­nen. Neben der Ver­mitt­lung theo­re­ti­scher Grund­la­gen steht dabei auch die Umset­zung des Erlern­ten anhand prak­ti­scher Übun­gen auf dem Pro­gramm. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass im Rah­men der im Nord­ver­bund ange­bo­te­nen Tagung „Tat­sa­chen­fest­stel­lung vor Gericht“ eine inhalt­lich deckungs­glei­che Fort­bil­dung ange­bo­ten wird.