Die Tagung richtet sich an Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im SGB IX grundlegend neu geregelt. Auch nach dem Inkrafttreten der letzten Reformstufen im Jahr 2023 sind zahlreiche praktische und rechtliche Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Eingliederungshilferechts, weiterhin offen und stellen die Inklusion als gesellschaftlich verfolgtes Ziel vor umfangreiche Herausforderungen. Auch gilt es, die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stetig mit zu betrachten.
Im Fokus der Veranstaltung stehen sowohl verfahrensrechtliche als auch materiell-rechtliche Fragen, die sich aus der Neuregelung des SGB IX, insbesondere in Bezug auf die Eingliederungshilfe, ergeben. Ziel der Tagung ist es, einen tiefgehenden Überblick über die praktischen Herausforderungen der Umsetzung zu geben und die wesentlichen Aspekte detailliert zu beleuchten.
Abgerundet wird die Veranstaltung durch Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, die einen wertvollen Einblick in die bisherige Umsetzung der Reformen bieten.
Aktuelle Fragen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen(Titel zuvor: Aktuelle Fragestellungen des Bundesteilhabegesetzes)
Tagungsnr.:
32d
Veranstaltende JV:
Sachsen
Tagungsort:
Wustrau
Datum:
01.11. - 05.11.2027
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