Zum Zeitpunkt der geplanten Tagung ist das SGB XIV rund 3 Jahre und das SEG 2 Jahre in Kraft. „Altes“ Recht nach dem BVG/SVG ist zwar vielfach noch anzuwenden. Allmählich kommen jedoch zunehmend mehr Fragen zum SGB XIV/SEG in der Rechtsprechung an. Die neuen Entschädigungstatbestände, wie z. B. „Kinderpornographie“, die „erhebliche Vernachlässigung von Kindern“ oder die Verübung der Tat mit psychischen Mitteln sollen ausführlich behandelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt soll bei psychischen Traumen und ihren Folgen liegen, mit Fragen nach der Ermittlung der Schädigungen/Taten, der Begutachtung der geltend gemachten Schädigungsfolgen und der Beweiswürdigung. Es soll aber auch Gelegenheit zum Erfahrungstausch bestehen, untereinander und mit der Versorgungsverwaltung sowie dem Bundesamt für Soziale Entschädigung und der Bundeswehrverwaltung. Die Veranstaltung baut auf denen aus den Jahren 2023 und 2025 auf, ohne, dass die Teilnahme an diesen zwingend für die Anmeldung zur neuen Veranstaltung wäre, und richtet sich insbesondere an Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
SGB XIV und SEG – Neue Entschädigungstatbestände, psychische Traumen und ihre Folgen sowie Erfahrungsaustausch: Umsetzungsfragen und Vertiefung
Tagungsnr.:
29b
Veranstaltende JV:
Bund
Tagungsort:
Trier
Datum:
20.09. -24.09.2027
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