Zugang


Die Tagungen der Deutschen Richterakademie sind  Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und  Staatsanwälten vorbehalten. Die Tagungen können für den nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen höheren Justizdienst geöffnet werden. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte können zugelassen werden.

In der Tagungsstätte Trier stehen 40 und in der Tagungsstätte Wustrau 35 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Bei so genannten „teilnehmerreduzierten“ Tagungen können 25 Teilnehmerplätze je Tagung angeboten werden.

Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem Ausland können - soweit freie Plätze vorhanden sind - als Gäste an Tagungen teilnehmen. Für die im Europäischen Fortbildungsnetzwerk EJTN ausgeschriebenen Tagungen sind in Trier 10 und Wustrau 5 zusätzliche Plätze für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer reserviert.

Die Anmeldung zu den Tagungen  erfolgt auf dem Dienstweg über die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder. Auskünfte zum Vergabeverfahren erteilen die für Fortbildung zuständigen Behörden. Die Deutsche Richterakademie kann selbst keine Anmeldungen entgegennehmen.

Die den Justizverwaltungen zur Verfügung stehenden, durch die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie beschlossenen Platzkontingente ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Übersicht Platzverteilung Trier/Wustrau

Übersicht Platzverteilung Trier/Wustrau

Deutsche Richterakademie - Tagungsstätte Trier: trier(at)deutsche-richterakademie.de - Tagungsstätte Wustrau: wustrau(at)deutsche-richterakademie.de