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SGB XIV und SEG – Neue Entschädigungstatbestände, psychische Traumen und ihre Folgen sowie Erfahrungsaustausch: Umsetzungsfragen und Vertiefung

Tagungsnr.: 29b
Veranstaltende JV: Bund
Tagungsort: Trier
Datum: 20.09. -24.09.2027
 
Zum Zeit­punkt der geplan­ten Tagung ist das SGB XIV rund 3 Jah­re und das SEG 2 Jah­re in Kraft. „Altes“ Recht nach dem BVG/SVG ist zwar viel­fach noch anzu­wen­den. All­mäh­lich kom­men jedoch zuneh­mend mehr Fra­gen zum SGB XIV/SEG in der Recht­spre­chung an. Die neu­en Ent­schä­di­gungs­tat­be­stän­de, wie z. B. „Kin­der­por­no­gra­phie“, die „erheb­li­che Ver­nach­läs­si­gung von Kin­dern“ oder die Ver­übung der Tat mit psy­chi­schen Mit­teln sol­len aus­führ­lich behan­delt wer­den. Ein wei­te­rer Schwer­punkt soll bei psy­chi­schen Trau­men und ihren Fol­gen lie­gen, mit Fra­gen nach der Ermitt­lung der Schädigungen/Taten, der Begut­ach­tung der gel­tend gemach­ten Schä­di­gungs­fol­gen und der Beweis­wür­di­gung. Es soll aber auch Gele­gen­heit zum Erfah­rungs­tausch bestehen, unter­ein­an­der und mit der Ver­sor­gungs­ver­wal­tung sowie dem Bun­des­amt für Sozia­le Ent­schä­di­gung und der Bun­des­wehr­ver­wal­tung. Die Ver­an­stal­tung baut auf denen aus den Jah­ren 2023 und 2025 auf, ohne, dass die Teil­nah­me an die­sen zwin­gend für die Anmel­dung zur neu­en Ver­an­stal­tung wäre, und rich­tet sich ins­be­son­de­re an Rich­te­rin­nen und Rich­ter der Sozialgerichtsbarkeit.