Skip to content

Die Unabhängigkeit der Justiz - Ein europäischer Strukturvergleich

Tagungsnr.: 23d
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Tagungsort: Wustrau
Datum: 22.08. - 27.08.2027
 

Die Tagung wen­det sich an Rich­te­rin­nen und Rich­ter aller Gerichts­bar­kei­ten sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te, auch aus dem euro­päi­schen Aus­land.
Die Recht­spre­chung ist als eigen­stän­di­ge drit­te Gewalt kon­sti­tu­iert und einer unab­hän­gi­gen Rich­ter­schaft anver­traut. Wel­cher insti­tu­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen die Wah­rung die­ser Unab­hän­gig­keit bedarf, ist Gegen­stand der Ver­an­stal­tung. Betrach­tet wer­den sol­len die unter­schied­li­chen jus­ti­zi­el­len Struk­tu­ren in Staa­ten Euro­pas. Hier­bei wird auch erör­tert, wel­chen Ein­fluss die Orga­ni­sa­ti­on der Gerichts­ver­wal­tung, deren Struk­tu­ren zur­zeit vie­ler­orts über­prüft wer­den, auf die Ver­wirk­li­chung die­ses Ver­fas­sungs­prin­zips hat. Dar­über hin­aus wer­den Refe­rie­ren­de aus meh­re­ren euro­päi­schen Län­dern das Rich­ter­bild, die Gerichts­or­ga­ni­sa­ti­on, his­to­ri­sche und vor allem aktu­el­le Ent­wick­lun­gen der Jus­tiz in ihren jewei­li­gen Hei­mat­staa­ten erläu­tern und mit den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern sys­tem­ver­glei­chend dis­ku­tie­ren. Für den Eröff­nungs­vor­trag wer­den nam­haf­te Per­sön­lich­kei­ten gewon­nen, die einen spe­zi­fi­schen Bezug zu euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen haben.
Die Vor­trä­ge wer­den über­wie­gend in deut­scher, aber auch in eng­li­scher Spra­che gehal­ten. Die Teil­neh­men­den müs­sen die deut­sche und die eng­li­sche Spra­che so sicher beherr­schen, dass sie den Vor­trä­gen fol­gen und sich in die Dis­kus­si­on ein­brin­gen können.

Lern­zie­le:

  1. Die Teil­neh­men­den wis­sen um die Jus­tiz­struk­tu­ren in ihrem Hei­mat­land und um die der ande­ren vor­ge­stell­ten Länder.
  2. Die Teil­neh­men­den kön­nen Stär­ken und Schwä­chen jus­ti­zi­el­ler Struk­tu­ren unter dem Gesichts­punkt der Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz benennen.
  3. Die Teil­neh­men­den haben gelernt wie die vor­ge­nann­ten Stär­ken genutzt wer­den kön­nen und erken­nen, wenn Schwä­chen aus­ge­nutzt werden.
  4. Die Teil­neh­men­den sind in der Lage sich gegen Beschnei­dung ihrer rich­ter­li­chen Unab­hän­gig­keit zur Wehr zu set­zen und sich für eine unab­hän­gi­ge Jus­tiz zu engagieren.

Die­se Tagung wird auch im Rah­men des Euro­pean Judi­cial Trai­ning Net­work (EJTN) aus­ge­schrie­ben. Sie ist in beson­de­rem Maße auch für aus­län­di­sche Teil­neh­men­de geeig­net. Die wir beson­ders will­kom­men hei­ßen, weil ihre län­der­spe­zi­fi­schen Bei­trä­ge eine ver­tief­te Struk­tur­ana­ly­se erlau­ben und auf­zu­zei­gen geeig­net sind, wel­cher Bedin­gun­gen es Bedarf, damit sich der Rechts­staat als stress­fest erweist.