Die Tagung wendet sich Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit besonderem Interesse für IT- und Digitalisierungsthemen, die bereit sind, die Veranstaltung aktiv mitzugestalten.
„Virtual Reality“ (VR) ist im Alltag der Menschen angekommen – im privaten Bereich tauchen Gamer in fantastische Welten ab, Facharbeiter werden in VR-Simulationen geschult, Makler bieten virtuelle Besichtigungen an. Auch für Gerichtsverfahren ergeben sich durch VR neue Gestaltungsmöglichkeiten. Erste Anwendungsfälle gibt es bereits: Am 7.7.2022 „beging“ ein Vorsitzender Richter vom Sitzungssaal aus mit einer VR-Brille den Tatort der „Polizisten-Morde von Kusel“, ebenso in einem Cold Case ein Schwurgerichtsvorsitzender des LG Würzburg. Mehrere Landeskriminalämter haben sog. VR-Caves oder VR-Powerwalls eingerichtet, die das virtuelle Eintauchen in reale Tatorte zur Aufklärung von Straftaten ermöglicht.
Sachverständige, etwa in Verkehrsunfallsachen, bieten Gerichten an, die Unfallrekonstruktion über VR-Brillen zu erleben. Viele weitere Anwendungsfälle – beispielsweise in privat- und öffentlich-rechtlichen Bausachen – sind denkbar.
Die Tagung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung von „Virtual Reality“ in Gerichtsverhandlungen, aber auch für die Aus- und Fortbildung, beleuchten. Zudem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem virtuellen Gerichtssaal einen mit ChatGPT gekoppelten Zeugen vernehmen und weitere VR-Anwendungen live ausprobieren können.
Virtual Reality in der Justiz
Tagungsnr.:
02b
Veranstaltende JV:
Nordrhein-Westfalen
Tagungsort:
Trier
Datum:
18.01. - 21.01.2027
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