Die Tagung wendet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter.
Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz werden die Handlungsmöglichkeiten der Familiengerichte im Bereich des Gewaltschutzes wesentlich erweitert. Insbesondere die zum 1. Juli 2027 in Kraft tretende Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung stellt die gerichtliche Praxis vor neue Anforderungen. Die gerichtliche Entscheidung ist künftig eng mit technischen Abläufen sowie dem Zusammenwirken verschiedener Stellen – insbesondere Familiengericht, Landeskoordinierungsstelle, Polizei und Gemeinsamer Überwachungsstelle der Länder – verbunden.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine frühzeitige, praxisorientierte Fortbildung der mit Gewaltschutzsachen befassten Richterinnen und Richter angezeigt. Der Schwerpunkt sollte dabei weniger auf der Vermittlung des materiellen Rechts als vielmehr auf der konkreten Anwendung und Durchführung der neuen Regelungen liegen. Ziel sollte sein, Handlungssicherheit von der Gefährdungseinschätzung und gerichtlichen Entscheidung über deren technische Umsetzung bis hin zum Umgang mit Ereignis- und Alarmmeldungen zu vermitteln sowie die derzeit in Vorbereitung befindliche Handreichung für die Praxis dann in der finalen Fassung als Werkzeugkasten für die richterliche Praxis vorzustellen. Die Fortbildung sollte insgesamt einen hohen Praxis- und Übungsanteil aufweisen.