Die Tagung richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter, die bereits eine Familienabteilung bearbeiten. Sie stellt die jüngere Entwicklung im Familienrecht dar und bringt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den aktuellen Stand.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Unterhaltsrecht (Schwerpunkt Kindes- und Ehegattenunterhalt)
- Versorgungsausgleichsrecht (Aktuelle Rechtsprechung des BGH)
- Güter- und Nebengüterrecht
- Abstammungs- und Adoptionsrecht
- Kindschaftsrecht inkl. psychologischer Aspekte, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie der Istanbul Konvention.