Supervision ist eine strukturierte Reflexion beruflichen Handelns, gemeinsames “Nachdenken unter Anleitung”, ein Instrument der persönlichen Qualitätssicherung und
‑steigerung. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe, erweitert das persönliche Handlungsrepertoire und damit die verfahrensbezogenen Handlungsoptionen. Ein gemeinsamer Prozess fördert die eigenverantwortliche Selbstbestimmung, die berufliche Souveränität und dient der gesunderhaltenden Belastbarkeit. Familienrechtliche Konstellationen sind zwar generell schematisierbar, aber tatsächlich nie gleich und selten frei von Emotionen. Das macht auch etwas mit Familienrichterinnen und Familienrichtern, in- und außerhalb des Berufsalltags. Da kann es helfen, im fachbezogenen Austausch zu stehen, verständige Ansprechpartner zu haben, unbefangen reden zu können. Auch etablierte Kaffeerunden im Kollegenkreis können dies nicht leisten!
Die Supervision bietet gerade Familienrichterinnen und Familienrichtern die Möglichkeit, „sich selbst zu beschenken“, indem sie Konstellationen aus ihrer konkreten familienrichterlichen Praxis strukturiert besprechen und gemeinsam Lösungsideen / Lösungsoptionen entwickeln können.
Und das nicht nur für „Neueinsteiger“, sondern auch und vor allem für „alte Hasen“. Sind es doch die unbewusst in einem schlummernden „abgeschlossenen“ Fälle, bei denen man meint, ggf. „versagt“ oder „falsche Weichen“ gestellt oder „nicht wirklich geholfen“ zu haben (oder bei denen dieses nicht beschreibbare Gefühl „einer Ungewissheit“ geblieben ist und bleibt).
Gerade Familienrichter haben in ihrem richterlichen Alltag Fälle / Fallgestaltungen, die sie besonders / immer wieder / immer noch beschäftigen. Hier kann jeder Ideen für das weitere / künftige Vorgehen (oder einfach aufrichtige Bestätigung!) gebrauchen.
Die Supervision für Familienrichter bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, sich gezielt und ausschließlich Zeit für diese Fallgestaltungen zu nehmen. Wertvolle Zeit außerhalb
des Tagesgeschäfts! Durch die familienpsychologische Begleitung der Tagung fließen Grundkenntnisse der Psychologie, auch der Entwicklungspsychologie und Kommunikation mit Verfahrens-beteiligten (§ 23 b Abs. 3 GVG), in den persönlichen Erkenntnis-prozess ein.
Familienpsychologisch begleitete Supervision für Familienrichterinnen und Familienrichter
Tagungsnr.:
07d
Veranstaltende JV:
Mecklenburg-Vorpommern
Tagungsort:
Wustrau
Datum:
22.02. - 26.02.2027
© Deutsche Richterakademie 2026