Die Tagung richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter. Diese benötigen — insbesondere für die Bearbeitung von Kindschaftssachen — psychologische Grundkenntnisse. Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er Familienrichterinnen und Familienrichter in § 23b III S. 3 GVG unter anderem verpflichtet, belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes, und der Kommunikation mit Kindern zu erwerben.
Auf den Erwerb dieser Kenntnisse zielt der vorliegende Grundkurs.
Es werden Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern, die Bindungstheorie und deren Anwendung, Grundbedürfnisse und Traumata vermittelt. Entsprechende Implikationen für Kindesanhörungen sollen erörtert und diskutiert werden.
Darüber hinaus werden Aspekte des Kindeswohls dargestellt und hinsichtlich familienrechtlicher Gesichtspunkte vertiefend behandelt. In diesem Zusammenhang werden auch Kindeswille, Bewältigungsressourcen und Resilienz thematisiert.
Psychologische Theorien und deren Anwendbarkeit werden in den Blick genommen. Sie sollen anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht werden, um ein tieferes Verständnis zu ermöglichen. Abschließend werden Mindestanforderungen und Standards für Sachverständigengutachten dargestellt.
Psychologie für Familienrichterinnen und Familienrichter – Grundkenntnisse gem. § 23b III S. 3 GVG n.F.
Tagungsnr.:
02a
Veranstaltende JV:
Nordrhein-Westfalen
Tagungsort:
Trier
Datum:
18.01. - 21.01.2027
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