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Grundlagen der Tatsachenfeststellung und Vernehmungslehre

Tagungsnr.: 23a
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Tagungsort: Trier
Datum: 24.08.2026 - 28.08.2026
 

Die Tagung wen­det sich an Rich­te­rin­nen und Rich­ter aller Gerichts­bar­kei­ten, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te sowie Amts­an­wäl­tin­nen und Amts­an­wäl­te.
Die Auf­klä­rung des ent­schei­dungs­re­le­van­ten Sach­ver­halts ist unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung der gericht­li­chen Ent­schei­dungs­fin­dung. Auf die­se Auf­ga­be berei­tet die juris­ti­sche Aus­bil­dung indes nur unzu­rei­chend vor. Tat­sa­chen­fest­stel­lung, effek­ti­ve Ver­hand­lungs­füh­rung, Ver­neh­mungs­tech­nik, Umgang mit Zeu­gen und Beweis­wür­di­gung kön­nen jedoch trai­niert wer­den. Dazu will die­se Tagung einen Bei­trag leis­ten. Geplan­te The­men sind u. a.:

  • Metho­dik der Aus­sa­ge­ana­ly­se „Null­hy­po­the­se“
  • Bedeu­tung von Per­sön­lich­keit, Moti­va­ti­on und Kör­per­spra­che für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung
  • Glaub­haf­tig­keits­merk­ma­le / Real­kenn­zei­chen und deren Anwendung
  • Irr­tum: Wahr­neh­mung, Erin­ne­rung und Wie­der­ga­be, Beson­der­hei­ten bei psy­chi­schen Störungen
  • Ver­neh­mungs­stra­te­gien.

Die akti­ve Mit­ar­beit der Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer ist für den Erfolg der Tagung unerlässlich.