Die Tagung richtet sich an Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Gerichtsdirektorinnen und Gerichtsdirektoren sowie Leitende Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte und ihre jeweiligen Vertreter sowie weitere leitende Führungskräfte in der Justiz, die bereits über Grundkenntnisse der Supervision verfügen und ihre Problemlösungskompetenz weiter stärken wollen.