Die Tagung richtet sich an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Das Waffengesetz enthält in seiner Anlage 1 eine Vielzahl von waffentechnischen Begriffen und Definitionen, deren Verständnis dem waffentechnisch nicht vorgebildeten Juristen oft Schwierigkeiten bereitet. Ähnlich verhält es sich mit der Kriegswaffenliste im Bereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder mit den Begriffen und Kategorien im Bereich des Sprengstoffgesetzes.
Die Tagung untergliedert sich in einen waffen- und sprengstoffrechtlichen Teil sowie einen waffen- und sprengstoffkundlichen Teil. Behandelt werden das Waffengesetz (einschließlich Kriegswaffenkontrollgesetz) und Sprengstoffgesetz, jeweils mit Schwerpunkt auf den für die straf- und bußgeldrechtliche Praxis relevanten Teilen, insbesondere:
- Waffenbegriff (Schusswaffen, tragbare Gegenstände: Waffen im technischen Sinn, Waffen im nicht-technischen Sinn; verbotene und erlaubnispflichtige Waffen; Messer)
- Umgangsarten (Besitz, Führen, Verbringen etc.)
- Arten waffenrechtlicher Erlaubnisse und gesetzliche Ausnahmen
- Überblick zu den Bedürfnistatbeständen mit Hinweisen auf eine etwaige besondere Bedeutung für den straf- und bußgeldrechtlichen Bereich
- Waffenkunde: Erklärungen und Anschauungsmaterial zu den Begriffen gemäß Anlagen 1 und 2 zum WaffG (z. B. Schusswaffen und deren wesentliche Teile; Aufbau einer typischen Schusswaffe; Arten von Schusswaffen; tragbare Gegenstände, insbesondere verbotene Waffen; Messer; Munition und Geschosse)
- Erläuterungen zu ausgewählten (praxisrelevanten) Kriegswaffen nach der Kriegswaffenliste.