Die Tagung richtet sich an Richterinnen und Richter der Straf- und der Ziviljustiz sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die strafbare Inhalte in sozialen Medien zu beurteilen und über die rechtlichen Folgen zu entscheiden haben.
Hassrede in sozialen Netzwerken ist ein ernstzunehmendes Problem. Seit Jahren erreicht es auch die deutschen Strafverfolgungsbehörden sowie Straf- und Zivilgerichte, da in vielen Fällen die Grenzen der Strafbarkeit überschritten oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Hinzu kommt, dass es nicht immer Einzeltäter sind, die Hass in den sozialen Medien verbreiten. Oft handelt es sich um organisierte Strukturen, die gezielte Einschüchterungs- und Hasskampagnen u.a. gegen politische Gegner, Medien und Institutionen planen. Die Tagung wird das Phänomen Hate Speech näher beleuchten sowie den behördlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Umgang mit Hassreden im Internet untersuchen und konkrete Vorschläge für eine effektive Bekämpfung und Strafverfolgung von Hate Speech diskutieren.
Diese Tagung wird auch im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben. Sie ist in besonderem Maße auch für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet, die ausreichende deutsche Sprachkenntnisse haben.