Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter, vornehmlich der Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die von ihrer Ausrichtung her interdisziplinäre Tagung soll den Teilnehmenden ausgehend von einer wissenschaftlich basierten Beschreibung der aktuellen Erscheinungsformen rechtsextremistischer sowie rechtsterroristischer Phänome ein vertieftes Verständnis übergreifender Ansätze zur Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen vermitteln.
Im Einzelnen werden Vorträge angeboten zu folgenden Themenbereichen:
- Aktuelle Erscheinungsformen rechtsextremistischer Bedrohungen
- Öffentlich-rechtliche Instrumentarien (z. B. ND-Recht, Polizeirecht, Waffenrecht, Vereinsverbotsverfahren)
- Strafrechtliche Instrumentarien (z. B. Vereinigungsstraftaten, Vorbereitungsdelikte, Hate Speech)
- Besonderheiten öffentlicher Hauptverhandlungen
- Opferbetreuung
- Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure
- Schutzmechanismen und Angebote zur Deradikalisierung.