Die Tagung wendet sich an all jene, die in ihrer täglichen Arbeit zumindest mit Teilbereichen des Sozialrechts in Berührung kommen, also natürlich an Sozialrichterinnen und Sozialrichter, aber auch an Kollegen und Kolleginnen anderer Gerichtsbarkeiten.
Die Tagung soll sich dem Sozialrecht nicht in seiner Kernmaterie nähern, sondern stattdessen seine umliegenden Rechtsgebiete, insbesondere bzgl. aktueller Entwicklungen, näher beleuchten. Diese reichen von der Ermittlungsarbeit beim Kampf gegen Schwarzarbeit über ausländerrechtliche Fragestellungen bis hin zum Thema Sozialleistungsbetrug.
Interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll auf diese Weise ein möglichst breiter Überblick über die das Sozialrecht flankierenden Rechtsgebiete ermöglicht werden.