Das Phänomen der Schattenjustiz (oder auch Paralleljustiz) wird verbreitet mit kriminellen Strukturen, wie etwa der Clan-Kriminalität assoziiert. Es geht jedoch weit darüber hinaus und erfasst nahezu alle Lebensbereiche, wenn familiäre oder sonstige Konflikte innerhalb der jeweiligen Community durch nicht-rechtliche Autoritäten geregelt werden. Die Basis bilden die Vorstellungen segmentärer Gesellschaften verknüpft mit dem Prinzip der Ehre. Es handelt sich um Jahrtausende alte Gewohnheiten, die in weiten Teilen der Welt heimisch waren und vielfach noch heute sind. Diese stehen vielfach in einem kaum zu lösenden Konflikt mit dem in Deutschland herrschenden Werte- und Normensystems und der hier geltenden Rechtsordnung.
Die Tagung richtet sich vorwiegend an Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie informiert über die vielfältigen Erfahrungen mit diesen Strukturen und beleuchtet die kulturellen bzw. ethnischen Hintergründe. Sie unternimmt auch den Versuch einer Grenzziehung zwischen erwünschter außergerichtlicher Streitschlichtung und rechtsstaatswidriger Schattenjustiz. Dadurch soll die interkulturelle Kompetenz gestärkt und eine Perspektive auf die oft auf Loyalität, Ehre und informellen Regeln basierenden Systeme ermöglicht werden. Die Teilnehmenden sollen dann besser erkennen können, welche Auswirkungen diese Mechanismen auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden und Gerichte haben und wie dem in den Verfahren begegnet werden kann.
Diese Tagung wird auch im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben. Sie ist in besonderem Maße auch für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet.