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Die Akte Rosenburg und juristisches Berufsethos heute

Tagungsnr.: 19a
Veranstaltende JV: Bund
Tagungsort: Trier
Datum: 14.06.2026 - 19.06.2026
 

Die Tagung wen­det sich an Rich­te­rin­nen und Rich­ter aller Gerichts­bar­kei­ten sowie an Staats­an­wäl­tin­nen und Staatsanwälte.
Die Ver­an­stal­tung baut auf den Erkennt­nis­sen des Rosenburg-Projekts auf, die in dem im Okto­ber 2016 ver­öf­fent­lich­ten Buch „Die Akte Rosen­burg. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und die NS-Zeit.“ vor­ge­stellt wur­den. In dem Werk wer­den die For­schungs­er­geb­nis­se der Unab­hän­gi­gen Wis­sen­schaft­li­chen Kom­mis­si­on zur Auf­ar­bei­tung der NS-Vergangenheit des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz ver­öf­fent­licht, die unter der Lei­tung des His­to­ri­kers Prof. Man­fred Gör­tema­ker und des Straf­recht­lers Prof. Chris­toph Saf­fer­ling die viel­fäl­ti­gen NS-Verstrickungen des dama­li­gen Füh­rungs­per­so­nals und die Aus­wir­kun­gen die­ser Ver­stri­ckun­gen auf die inhalt­li­che Arbeit des Minis­te­ri­ums auf­ge­zeigt. Die bei­den Wis­sen­schaft­ler wer­den die Ergeb­nis­se ihrer For­schun­gen zu Beginn der Tagung vor­stel­len und erläutern.
In wei­te­ren Vor­trä­gen wer­den zahl­rei­che Auf­ar­bei­tungs­pro­jek­te zur NS-Vergangenheit in der Bundes- und Lan­des­jus­tiz vor­ge­stellt. Zudem wird die Rol­le Fritz Bau­ers für die Auf­ar­bei­tung der NS-Verbrechen in den 1960er Jah­ren sowie die Bedeu­tung sei­nes Wir­kens für die Recht­spre­chung heu­te prä­sen­tiert und dis­ku­tiert. In einem inter­ak­ti­ven Pro­gramm­teil zur Mit­te der Tagung wer­den die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer die Mög­lich­keit haben, selbst Akten­stu­di­um an aus­ge­wähl­ten Per­so­nal­ak­ten in Grup­pen vor­zu­neh­men, bevor am Nach­mit­tag eine Exkur­si­on nach Luxem­burg ange­bo­ten wird, die die Zeit der NS-Belagerung mit dem Schwer­punkt Jus­tiz im Fokus hat. Bei den sich in den bei­den Fol­ge­ta­gen anschlie­ßen­den Bei­trä­gen soll der Bezug zur Gegen­wart her­ge­stellt wer­den. Fol­ge­run­gen und Kon­se­quen­zen aus dem Rosenburg-Projekt wer­den mit Blick auf das juris­ti­sche Berufs­ethos, die juris­ti­sche Aus- und Fort­bil­dung, den Umgang der Jus­tiz mit Ras­sis­mus und Anti­se­mi­tis­mus aus ver­schie­de­nen, fach­über­grei­fen­den Per­spek­ti­ven beleuch­tet. Abschlie­ßend soll auch die Bedeu­tung des Rosenburg-Projekts für die deut­sche Erin­ne­rungs­kul­tur erör­tert werden.
Die Tagung wird auch im Rah­men des Euro­pean Judi­cial Trai­ning Net­work (EJTN) aus­ge­schrie­ben und auch ent­spre­chend ange­nom­men. Sie ist in beson­de­rem Maße auch für aus­län­di­sche Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer geeig­net, da sie u.a. für Tran­si­tio­nal Jus­ti­ce Fra­ge­stel­lun­gen nutz­bar gemacht wer­den kann.