Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die zunehmende Bedeutung des Verfassungsschutzes spiegelt sich in der aktuellen Rechtsprechung wider. Gerichte greifen zunehmend auf dessen Expertise zurück, wenn etwa Behördenzeugnisse in verwaltungs- oder strafgerichtliche Verfahren eingeführt werden. Der Umgang mit nachrichtendienstlichen Informationen stellt eine große Herausforderung ‑sowohl hinsichtlich der konkreten Inhalte, als auch bezüglich der Aktenführung und des Umgangs mit Sperrerklärungen und Verschlusssachen- dar. Auch beschränkte Aussagegenehmigungen und der Zeugenschutz bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes erfordern Sensibilität.
Schließlich hat sich auch der Umfang verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen von Verfassungsschutzbehörden in den letzten zehn Jahren signifikant erhöht. Verhandelt wird z.B. die Einstufung politischer Parteien als Verdachtsfall einer verfassungsfeindlichen Bestrebung, die Erwähnung einer solchen im jährlichen Verfassungsschutzbericht oder die Zulässigkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel.
Ziel der Tagung ist es, aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis zusammenzuführen und zu diskutieren, um ein Gesamtbild zu zeichnen, das Differenzen in der Judikatur ebenso offenlegt wie gesetzliche Regelungslücken. Begleitende Beiträge von Mitarbeitenden aus den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sollen die Justiz für die Besonderheiten nachrichtendienstlicher Arbeit sensibilisieren.
DRA-Aktuell: Der behördliche Verfassungsschutz in der Rechtsprechung
Tagungsnr.:
25c
Veranstaltende JV:
Berlin
Tagungsort:
Wustrau
Datum:
27.04.2026 – 30.04.2026
© Deutsche Richterakademie 2026