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Blended Learning-Fortbildung „Digitale Kompetenz“

Tagungsnr.: 03W
Veranstaltende JV: Bund
Tagungsort: online
Datum: 03.02.2026 - 04.02.2026
 

Die Tagung schlägt den Bogen von Grund­la­gen der Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik bis zu The­men wie Dark­net, Block­chain und Künst­li­cher Intel­li­genz (KI). Die Ver­an­stal­tung wen­det sich an inter­es­sier­te Rich­te­rin­nen und Rich­ter aller Gerichts­bar­kei­ten und an Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te, die Grund­la­gen auf­fri­schen und Kennt­nis­se erwei­tern möch­ten. Beson­de­re tech­ni­sche Vor­kennt­nis­se sind nicht erfor­der­lich.
Zuneh­mend fin­den Lebens­sach­ver­hal­te und klas­sisch ursprüng­lich ana­lo­ge Hand­lun­gen im digi­ta­len Raum statt. Ob bei Ver­trä­gen, im Urheber- und Per­sön­lich­keits­recht, bei Straf­ta­ten oder im Bereich der Fort­bil­dung. In der Jus­tiz­pra­xis gewin­nen Begrif­fe und Kon­zep­te aus der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie zuneh­mend an Bedeu­tung. Die Blen­ded Learning-Fortbildung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz möch­te das Ver­ständ­nis für Fach­be­grif­fe und Kon­zep­te aus der Informations- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik (ITK) för­dern, damit recht­li­che Sach­ver­hal­te mit digi­ta­lem Bezug im Jus­tiz­all­tag bes­ser ein­ge­ord­net und beur­teilt wer­den kön­nen.
Die Blen­ded Learning-Fortbildung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz bie­tet ein Selbst­stu­di­um (eLear­ning) mit fol­gen­den Modulen:

  1. Im eLear­ning wer­den zunächst Grund­be­grif­fe und dar­auf auf­bau­end Kon­zep­te der ITK wie Netz­wer­ke, Cloud-Computing, Voice Over IP, Kryp­to­wäh­rung usw. auch mit Bezug zu YouTube-Beiträgen erläu­tert. Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer bestim­men dabei ihr Lern­tem­po selbst.
  2. Das zwei­te Selbst­lern­mo­dul befasst sich mit Straf­ta­ten im Inter­net und stellt die Zie­le und unter­schied­li­chen Stra­te­gien der Täter dar. Links auf Pres­se­ar­ti­kel im Web oder You­Tube illus­trie­ren eine Rei­he aktu­el­ler Fälle.
  3. Das drit­te Lern­mo­dul befasst sich mit der The­ma­tik „Block­chain“, einer neu­en Tech­nik, mit der nicht nur Bit­co­ins erzeugt wer­den, son­dern die u. a. auch für die Bekämp­fung von Kor­rup­ti­on oder für das Erstel­len „intel­li­gen­ter Ver­trä­ge“ (sog. smart con­tracts) genutzt wird und damit auch die Arbeit von Jus­tiz­ju­ris­ten betrifft.

Es wird vor­aus­ge­setzt, dass die TN die Selbst­lern­pha­se durch­lau­fen haben. Nach Abschluss der Selbst­lern­pha­se fin­det eine Online-Veranstaltung zu einem fes­ten Ter­min statt. Dort wer­den die Inhal­te aus den Lern­mo­du­len wie­der­holt, Fäl­le bespro­chen und tech­ni­sche Hin­ter­grün­de aus dem Bereich der ITK, die die Dozen­ten und Dozen­tin­nen auf­be­rei­tet haben, vor­ge­stellt. Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen wie ver­schärf­te Bedro­hungs­la­gen durch aktu­el­le poli­ti­sche Ent­wick­lun­gen sowie der Ein­satz von KI für kri­mi­nel­le und ethi­sche Zwe­cke wer­den bespro­chen.
Zu den Refe­ren­tin­nen und Refe­ren­ten zäh­len Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter von LKA und BKA sowie zwei Exper­tin­nen und Exper­ten aus der IT-Wirtschaft.