
Online-Tagung Psychologie für Familienrichter – Grundkenntnisse gem. § 23b III S. 3 GVG n.F.
Tagungsnr.: 23W
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Datum: 03.07.2023 - 05.07.2023
Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter der Familiengerichtsbarkeit.
Das Familiengericht kennt das Recht – aber was hilft’s, wenn man den Kindeswillen nicht aus dem Kind „herausbekommt“ und die Eltern erbittert zanken?
Als Familienrichterin oder Familienrichter brauchen Sie fundierte psychologische Sachkenntnisse, um gute Entscheidungen zu fällen, die die Parteien am Ende auch leben können. Dem hat nun auch der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er Familienrichterinnen und Familienrichter in § 23b III S. 3 GVG unter anderem verpflichtet, belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes, und der Kommunikation mit Kindern zu erwerben.
Genau darauf zielt der vorliegende umfassende Online-Grundkurs ab. Sie lernen die kindlichen Entwicklungsstufen kennen und wie sie sich auf Kindesanhörungen auswirken, blicken empirisch auf Reizthemen wie Entfremdung, Umgangsregelungen und Inobhutnahmen unter den Gesichtspunkten der Bindungs- und Resilienzforschung und lernen, akademisch überholte Modelle und ideologisch aufgeladene Meinungen in Sachverständigengutachten zu erkennen. Zur Sprache kommen Deeskalation und geeignete Gesprächstechniken, um zerstrittene Parteien im Idealfall wieder an den Tisch zu holen.
Dieser Kurs strebt außerdem an, Ihre Arbeitsmethodik zu verändern: Sie bekommen Gelegenheit, systematische, psychologisch bedingte Denkfehler und Heuristiken aufzudecken und Ihr eigenes Entscheidungsverhalten zu reflektieren, um eine effektivere Juristin oder ein effektiverer Jurist zu werden.
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