
Das neue Personengesellschaftsrecht
Tagungsnr.: 28b
Veranstaltende JV: Bund
Datum: 18.09.2023 - 22.09.2023
Die Tagung richtet sich an Zivilrichterinnen und Zivilrichter, sowohl in allgemeinen Abteilungen und Kammern als auch im -Beschwerderechtszug (Register- und Grundbuchsachen) sowie als KfH-Vorsitzende.
Am 1. Januar 2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft treten. Durch umfangreiche Änderungen des BGB, des HGB, des PartGG, des UmwG und durch Folgeänderungen in ZPO, FamFG und GBO sowie zahlreichen anderen Gesetzen wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG und der KG sowie der Partnerschaftsgesellschaft umfassend neu geordnet. Wichtigste Themen der Tagung sind:
- Wesentliche Änderungen des materiellen Rechts: Rechtsfähigkeit, Haftung, Vertretung, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
- Das neue Gesellschaftsregister und das Instrument des Statuswechsels zwischen den Gesellschaftsformen
- Das neue Beschlussmängelrecht im HGB
- Die GbR im Grundbuch
- Die GbR als Prozesspartei und in der Zwangsvollstreckung.
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