
SGB XIV – Ein Meilenstein für Opfer von Gewalttaten?
Tagungsnr.: 31b
Veranstaltende JV: Bund
Datum: 15.10.2023 - 20.10.2023
Die Tagung richtet sich insbesondere an Richterinnen und Richter der Sozial- und Strafgerichtsbarkeit.
Zum 1. Januar 2024 tritt das SGB XIV in Kraft. Ziel der Tagung ist es, neben der Vorstellung des neuen Buchs des Sozialgesetzbuchs für die Teilnehmenden die Änderungen zwischen OEG und SGB XIV sowie die Opfer- und Täterperspektive zu beleuchten - ein Paradigmenwechsel im Opferrecht. Durch den strafrechtlichen Bezug insbesondere betreffend die Straftaten gegen die freie Willensbetätigung (neu: Straftaten durch Anwendung psychischer Gewalt und nicht mehr ausschließlich durch einen tätlichen körperlichen Angriff) ist die Tagung auch für Strafrichterinnen und Strafrichter von Interesse. Im Fokus steht das SGB XIV, insbesondere mit den Schnellen Hilfen und den Themen:
- Soforthilfe in einer Traumaambulanz
- Fallmanagement als Schnelle Hilfe; Leistungserbringer und
- fachliche/institutionelle Anordnungen an Fallmanagerinnen und Fallmanager.
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