
Strafrechtliche Praxis und Verfassungsrecht
Tagungsnr.: 25a
Veranstaltende JV: Bayern
Datum: 17.07.2023 - 21.07.2023
Die Tagung richtet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Als höherrangiges Recht durchdringt das Verfassungsrecht in besonderem Maß materielles Strafrecht und Strafprozessrecht. Bei der Auslegung strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Normen sind stets die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen. Die Tagung soll die Sensibilität für verfassungsrechtliche Problemstellungen in der strafrechtlichen Dezernatsarbeit schärfen und die Kenntnisse hierüber vertiefen.
Behandelt werden sollen in diesem Zusammenhang beispielsweise:
- Der Einfluss von Grund- und Menschenrechten auf das materielle Strafrecht und die Sanktionspraxis
- Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Untersuchungshaft und zu strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen
- Verfassungsrechtliche Implikationen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
- Die Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen
- Verfassungsrecht und Strafvollzug.
Zurück zur Übersicht
Deutsche Richterakademie - Tagungsstätte Trier: trier(at)deutsche-richterakademie.de - Tagungsstätte Wustrau: wustrau(at)deutsche-richterakademie.de