Konfliktverteidigung und Beweisantragsrecht


Tagungsnr.: 5b
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Datum: 05.02.2024 - 09.02.2024

Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter, insbesondere an Mitglieder Großer Strafkammern und Schöffengerichtsvorsitzende, sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.
Im ersten Tagungsabschnitt werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung typische Strategien einer Konfliktverteidigung vorgestellt. Dabei geht es zunächst um die Abhandlung einiger Konflikte, die aus dem Ermittlungsverfahren herrühren. Den Schwerpunkt bilden sodann strafprozessuale Präventiv- und Gegenmaßnahmen im Zwischenverfahren und in der Hauptver¬handlung. Dazu werden neben Entscheidungen des BVerfG und BGH diverse Anordnungen, Beschlüsse, Übersichten und ein „Drehbuch für die Hauptverhandlung“ vorgestellt, das den Umgang mit Konflikten erleichtern und das Verfahren beschleunigen soll.
Im zweiten Tagungsabschnitt geht es um Fragen des Beweisantragsrechts, dessen Missbrauch bei formal ordnungsgemäßer Führung der Verteidigung häufig das Kernstück einer Konfliktverteidigung bildet. Geplante Themen sind insoweit:
  • Die Unterscheidung zwischen Frei- und Strengbeweisverfahren
  • Die Abgrenzung Beweisantrag - Beweisanregung - Beweisermittlungsantrag
  • Die Behandlung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung
  • Anträge auf Anhörung von Sachverständigen und Auslandszeugen.

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