English Law II (Vertiefungstagung)


Tagungsnr.: 32b
Veranstaltende JV: Deutsche Richterakademie
Datum: 21.10.2024 - 25.10.2024

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Vorausgesetzt werden die vorherige Teilnahme an einem Grundkurs (English Law I) oder ein vergleichbarer Kenntnisstand in der englischen Rechtsterminologie und im System des Common Law. Tagungssprache ist Englisch. Die Teilnahme setzt deshalb gute allgemeine Kenntnisse der englischen Sprache voraus.
Die Veranstaltung vermittelt Detailkenntnisse in ausgewählten Fächern des englischen Rechts (voraussichtlich Anwaltsrecht, Staatsrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht, Medizinrecht, Sachenrecht und Strafrecht). Daneben werden nach der sogenannten „Socratic method“ Entscheidungen diskutiert. Die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme wird erwartet.
Die Organisation erfolgt in Zusammenarbeit mit der Norwich Law School, der juristischen Fakultät der University of East Anglia (UEA). Die Referentinnen und Referenten sind Juristinnen und Juristen in verschiedenen Arbeitsbereichen und zumeist Muttersprachler.
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