Forensische Befragung von Kindern – Möglichkeiten und Grenzen der Videovernehmung


Tagungsnr.: 22a
Veranstaltende JV: Baden-Württemberg
Datum: 24.06.2024 - 28.06.2024

Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Tagung soll die Befragung von Kindern im Strafverfahren interdisziplinär beleuchten.
In dem ersten Tagungsabschnitt werden die psychologischen Grundlagen für die forensische Befragung von Kindern thematisiert. Neben Fragen der Entwicklungspsychologie wird auf die kindgerechte Befragungstechnik eingegangen.
Der zweite Tagungsabschnitt wird die Videovernehmung im Ermittlungsverfahren gem. § 58a StPO zum Gegenstand haben und auf die rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Umsetzung im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung eingehen. Daneben werden Aspekte des Opferschutzes beleuchtet.
Die Vernehmung kindlicher Opferzeugen hat regelmäßig Fälle des Kindesmissbrauchs zum Gegenstand. Es soll daher in einem dritten Tagungsabschnitt auf die in diesem Zusammenhang häufig auftretenden rechtsmedizinischen Fragestellungen eingegangen werden. Daneben sollen die Childhood-Häuser (u.a. in Heidelberg) vorgestellt werden.
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