Psychologische und sozialwissenschaftliche Grundlagen des Familienrechts
Tagungsnr.: 3d
Veranstaltende JV: Brandenburg
Datum: 21.01.2024 - 26.01.2024
Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter der Familiengerichtsbarkeit und ist sowohl für erfahrene Kolleginnen und Kollegen wie auch für Dezernatsanfängerinnen und Dezernatsanfänger geeignet.
Nach dem neugefassten § 23b Abs. 3 GVG sollen Familienrichter und Familienrichterinnen über belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes, und der Kommunikation mit Kindern verfügen. Dem damit einhergehenden Fortbildungsbedarf trägt diese Tagung Rechnung.
Erfahrene Referentinnen und Referenten aus Justiz, Pädagogik und Psychologie bringen den Teilnehmenden die für die Tätigkeit im Familienrecht notwendigen – und nunmehr gesetzlich vorausgesetzten – Grundlagen der Psychologie und Pädagogik näher. Schwerpunkte bilden dabei u.a. die Themen Anhörung von Kindern, die Gefährdung des Kindeswohls sowie die psychologische Diagnostik. Sämtliche Themenkreise werden umfassend, praxisnah und – wo sich dies anbietet – anhand von Rollenspielen behandelt. Zusätzlich sollen das Rollenverständnis sowie die Aufgaben der am familienrechtlichen Verfahren beteiligten Akteure, namentlich des Familiengerichts, des Jugendamtes, des Verfahrensbeistandes und des Sachverständigen, erörtert werden.
Neben der Vermittlung des erforderlichen Grundlagenwissens bleibt selbstverständlich stets genug Raum für Austausch und Diskussion.
Darüber hinaus ist eine Exkursion, häufig der Besuch einer Kinderschutzeinrichtung, Bestandteil der Veranstaltung.
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