Vernehmung/Anhörung von (kindlichen) Opferzeuginnen und Opferzeugen (Hybrid Tagung)


Tagungsnr.: 1b
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Datum: 08.01.2024 - 12.01.2024

Die Veranstaltung hat zum Ziel, Richterinnen und Richter der Straf- und Familiengerichtsbarkeit zu befähigen, Kinder, die Opfer von erlebter bzw. miterlebter Gewalt oder erschütternden Ereignissen gewesen sind, aus kommunikationspsychologischer, entwicklungspsychologischer und juristischer Sicht angemessen zu vernehmen bzw. anzuhören.
Durch Vermittlung der theoretischen Grundlagen und anschließendes Kleingruppentraining wird die korrekte und wertschätzende Anhörung bzw. Vernehmung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet.
Differenziert wird innerhalb dieser Fortbildung zunächst zwischen drei verschiedenen Altersklassen. Damit verbunden sind Erläuterungen der spezifischen entwicklungspsychologischen Fähigkeiten und Kommunikationsbedürfnisse von:
  • Kindern im Grundschulalter (5-7 Jahre),
  • Kindern, die kurz vor oder bereits in der weiterführenden Schule sind (8-11 Jahre) und
  • Jugendliche / junge Erwachsene (12-18 Jahre).
Erkenntnisse der Aussagepsychologie werden im weiteren Verlauf in Kleingruppen-/Partnerarbeit erarbeitet, um praxisnah gelungene offene Fragen zu Sachverhalten (kindgerecht) zu üben und zu vertiefen.
Weiter werden psychologische Erkenntnisse zu (Re-)Traumatisierungen und deren Auswirkungen, auch auf Aussagequalität und Aussageverhalten, fachlich vermittelt.
Eigene Fälle und Erkenntnisse der Beteiligten sollen ebenfalls in den gemeinsamen Erfahrungsaustausch miteinfließen.
In einem nachgelagerten Online-Transfertag wird erörtert, ob und wie die Fortbildungsinhalte in die Alltagspraxis der Richterinnen und Richter transferiert werden konnten, d. h., was genützt hat, was modifiziert wurde und was vielleicht nicht hilfreich war bzw. wo Fragen auftauchten, die so geklärt werden können.
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