Audio-visuelle Medien im Strafprozess
Tagungsnr.: 32c
Veranstaltende JV: Hamburg
Datum: 04.11.2024 - 08.11.2024
Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter, Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Referentinnen und Referenten sind in der Praxis tätig - zum Teil an obersten Bundesbehörden - und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Der Fokus der Tagung liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes audio-visueller Medien im Strafprozess. Chancen und Gefahren audio-visueller Medien werden einander gegenübergestellt, anhand konkreter Fallgestaltungen diskutiert und die sich aus §§ 58a, 255a StPO ergebende Bedeutung der Videovernehmung beleuchtet. Die Wahrung von Geschädigtenrechten unter Berücksichtigung von Fragetechniken im Ermittlungsverfahren wird erörtert.
Weiterhin werden die strafprozessual ordnungsgemäße Einführung audio-visueller Medien in die Hauptverhandlung, der Umgang mit hiergegen gerichteter konflikthafter Verteidigung und die revisionsfeste Urteilsabfassung besprochen. Die praktischen Auswirkungen, welche audio-visuelle Vernehmungen auf das Aussageverhalten von Zeugen haben können, werden gezeigt. Rechtsvergleichende Ausflüge in andere Staaten, in welchen audio-visuelle Medien im Strafprozess bereits eine weit akzeptierte Selbstverständlichkeit sind, sollen deren Vor- und Nachteile aufzeigen.
Den Teilnehmenden soll zudem die Gelegenheit gegeben werden, sich innerhalb jeweils passender Tagungsabschnitte mit Fragen einzubringen und im Austausch untereinander von den unterschiedlichen Gepflogenheiten aus anderen Gerichtsbezirken und den dortigen Erfahrungen zu profitieren.
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