Europäisches Sozialrecht


Tagungsnr.: 2a
Veranstaltende JV: Hessen
Datum: 16.01.2023 - 20.01.2023

Die Tagung richtet sich vorrangig an Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit. Sie soll sowohl einen systematischen Überblick über das Europäische Sozialrecht liefern als auch der Vertiefung aktueller Themen dienen. Im Mittelpunkt stehen die sozialrechtlichen Bezüge des Primärrechts der Europäischen Union – insbesondere die Grundfreiheiten und das Institut der Unionsbürgerschaft – sowie die Sozialrechtskoordinierung nach der VO (EG) 883/2004 und ihre aktuelle Reform. Durch eine halbtägige Einführungsveranstaltung wird sichergestellt, dass auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit wenigen europarechtlichen Vorkenntnissen an der Tagung mit Gewinn teilnehmen können.
Die europäische Sozialrechtsetzung und die nationale Autonomie bei der Ausgestaltung der Sozialrechtssysteme stehen seit jeher in einem latenten Spannungsverhältnis. Dabei bleiben Brüche zu den nationalen Regelungstraditionen nicht aus. Beispiele sind die wechselhafte Rechtsprechung des EuGHs zum sozialrechtlichen Gehalt der Unionsbürgerschaft, die Reichweite der klassischen Grundfreiheiten im Bereich der sozialen Sicherheit und die Einbeziehung von wirtschaftlich inaktiven Personen aus anderen Mitgliedstaaten, geflüchteten Menschen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten in den Anwendungsbereich des europäischen Sozialrechts. Die Folge ist eine Meinungsvielfalt in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, die es zu reflektieren gilt.
Ein Besuch des Gerichtshofes der Europäischen Union in Luxemburg ist geplant.

Diese Tagung wird auch im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben. Sie ist in besonderem Maße auch für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet.


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