Neue Entwicklungen im Sexualstrafrecht / Strafverfahren wegen Sexualdelikten


Tagungsnr.: 28d
Veranstaltende JV: Bund
Datum: 17.09.2023 - 22.09.2023

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Mit dem im November 2016 in Kraft getretenen 50. Strafrechtsänderungsgesetz - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung - hat das Sexualstrafrecht eine grundlegende Neuausrichtung erfahren. Sie hat nicht nur zur Aufnahme der „Nein-heißt-Nein-Lösung“ in das Strafgesetzbuch geführt, sondern auch eine Vielzahl weiterer neuer Grundtatbestände im Sexualstrafrecht geschaffen. 2021 sind darüber hinaus weitreichende Änderungen im Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern und zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kraft getreten. Die Tagung wird sich im Einzelnen mit diesen Änderungen befassen und auf die Erfahrungen aus der Praxis und die Rechtsprechung zu den neuen Straftatbeständen eingehen.
Es sollen aber auch die besonderen Schwierigkeiten und Anforderungen in Strafverfahren wegen Sexualdelikten beleuchtet werden und zwar auch vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage. So soll es u. a. um die Auswirkungen der Hochstufung einer Reihe von Straftatbeständen zu Verbrechen auf die Strafverfahren in der Praxis und um die Umsetzung des neuen Beschleunigungsgrundsatzes für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen gehen. Ein wichtiges Thema soll zudem die Videovernehmung sein. Die Tagung wird sich mit K.O.-Mitteln - den Substanzen, Wirkungsweisen und der Nachweisbarkeit - sowie mit der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen und Einblicke in die Praxis der Opferhilfe gewähren. Einen Schwerpunkt werden darüber hinaus die Herausforderungen bilden, die sich bei den Ermittlungen wegen Kinderpornographie stellen.
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