
Blended Learning-Fortbildung „Digitale Kompetenz“
Tagungsnr.: 3w
Veranstaltende JV: Bund
Datum: 03.02.2026 - 04.02.2026
Die Tagung schlägt den Bogen von Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnik bis zu Themen wie Darknet, Blockchain und Künstlicher Intelligenz (KI). Die Veranstaltung wendet sich an interessierte Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten und an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Grundlagen auffrischen und Kenntnisse erweitern möchten. Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zunehmend finden Lebenssachverhalte und klassisch ursprünglich analoge Handlungen im digitalen Raum statt. Ob bei Verträgen, im Urheber- und Persönlichkeitsrecht, bei Straftaten oder im Bereich der Fortbildung. In der Justizpraxis gewinnen Begriffe und Konzepte aus der Informationstechnologie zunehmend an Bedeutung. Die Blended Learning-Fortbildung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz möchte das Verständnis für Fachbegriffe und Konzepte aus der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) fördern, damit rechtliche Sachverhalte mit digitalem Bezug im Justizalltag besser eingeordnet und beurteilt werden können.
Die Blended Learning-Fortbildung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bietet ein Selbststudium (eLearning) mit folgenden Modulen:
- 1. Im eLearning werden zunächst Grundbegriffe und darauf aufbauend Konzepte der ITK wie Netzwerke, Cloud-Computing, Voice Over IP, Kryptowährung usw. auch mit Bezug zu YouTube-Beiträgen erläutert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmen dabei ihr Lerntempo selbst.
- 2. Das zweite Selbstlernmodul befasst sich mit Straftaten im Internet und stellt die Ziele und unterschiedlichen Strategien der Täter dar. Links auf Presseartikel im Web oder YouTube illustrieren eine Reihe aktueller Fälle.
- 3. Das dritte Lernmodul befasst sich mit der Thematik „Blockchain“, einer neuen Technik, mit der nicht nur Bitcoins erzeugt werden, sondern die u. a. auch für die Bekämpfung von Korruption oder für das Erstellen „intelligenter Verträge“ (sog. smart contracts) genutzt wird und damit auch die Arbeit von Justizjuristen betrifft. Es wird vorausgesetzt, dass die TN die Selbstlernphase durchlaufen haben. Nach Abschluss der Selbstlernphase findet eine Online-Veranstaltung zu einem festen Termin statt. Dort werden die Inhalte aus den Lernmodulen wiederholt, Fälle besprochen und technische Hintergründe aus dem Bereich der ITK, die die Dozenten und Dozentinnen aufbereitet haben, vorgestellt. Aktuelle Entwicklungen wie verschärfte Bedrohungslagen durch aktuelle politische Entwicklungen sowie der Einsatz von KI für kriminelle und ethische Zwecke werden besprochen. Zu den Referentinnen und Referenten zählen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von LKA und BKA sowie zwei Expertinnen und Experten aus der IT-Wirtschaft.
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