Aktuelle Entwicklungen im internationalen Erwachsenenschutz


Tagungsnr.: 35T
Veranstaltende JV: Bund
Datum: 24.11.2026 - 26.11.2026

Die Tagung richtet sich an Richterinnen und Richter der Betreuungsgerichte.
Infolge der demografischen Entwicklung, der Zunahme der Anzahl schutzbedürftiger Erwachsener sowie der grenzüberschreitenden Mobilität gewinnen Regelungen zum internationalen Erwachsenenschutz immer mehr an Bedeutung. Grenzüberschreitende Sachverhalte mit betreuungsrechtlichen Bezügen bestehen etwa dann, wenn eine unter Betreuung stehende Person in einen anderen Staat umzieht, Vermögenswerte oder Immobilien in einem anderen Land zu verwalten sind oder medizinische Behandlungen im Ausland durchgeführt werden müssen. Auf internationaler Ebene schafft das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen aus dem Jahr 2000 eine wichtige Rechtsgrundlage. Das Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Erwachsenenschutz unterstützt die Gerichte in solchen Verfahren. Auf europäischer Ebene soll zukünftig eine EU-Verordnung das Übereinkommen ergänzen.
Die Tagung behandelt aktuelle Fragestellungen und Reformen und gibt den Betreuungsgerichten einen Überblick über die laufende Entwicklung. Folgende Schwerpunktthemen sollen behandelt werden:
  • Aktuelle Fragen und Entwicklungen im internationalen Erwachsenenschutz
  • Internationale Zuständigkeit, anzuwendendes Recht, grenzüberschreitende Anerkennung
  • Unterstützungsmöglichkeiten durch das Bundesamt für Justiz und die Haager Verbindungsrichter
  • Neuerungen im internationalen Erwachsenenschutz auf EU-Ebene.
Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.
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