Forensische Befragung von Kindern – Möglichkeiten und Grenzen der Videovernehmung


Tagungsnr.: 22c
Veranstaltende JV: Baden-Württemberg
Datum: 06.07.2026 - 10.07.2026

Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Tagung soll die Befragung von Kindern im Strafverfahren interdisziplinär beleuchten.
In dem ersten größeren Tagungsabschnitt werden die psychologischen Grundlagen für die forensische Befragung von Kindern thematisiert. Neben Fragen der Entwicklungspsychologie wird auf die kindgerechte Befragungstechnik und typische Fehlerquellen bei der Beurteilung von Aussagen kindlicher Zeugen eingegangen.
Der zweite größere Tagungsabschnitt wird die Videovernehmung im Ermittlungsverfahren gem. § 58a StPO zum Gegenstand haben und auf die rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Umsetzung im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung eingehen. Daneben werden Aspekte des Opferschutzes beleuchtet.
Die Vernehmung kindlicher Opferzeugen hat regelmäßig Fälle des Kindesmissbrauchs zum Gegenstand. Es soll daher in der Tagung auch auf die in diesem Zusammenhang häufig auftretenden rechtsmedizinischen Fragestellungen eingegangen werden. Außerdem soll das Konzept des Childhood-Hauses und dessen Entwicklung in Deutschland vorgestellt werden.
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