Virtual Reality in der Gerichtsverhandlung


Tagungsnr.: 21b
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Datum: 29.06.2026 - 02.07.2026

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
„Virtual Reality“ ist im Alltag der Menschen angekommen – im privaten Bereich tauchen Gamer in fantastische Welten ab; Facharbeiter werden in VR-Simulationen geschult; Makler bieten virtuelle Besichtigungen an. Auch für Gerichtsverfahren ergeben sich durch VR neue Gestaltungsmöglichkeiten. Erste Anwendungsfälle gibt es bereits: Am 7.7.2022 „beging“ ein Vorsitzender Richter vom Sitzungssaal aus mit einer VR-Brille den Tatort der „Polizisten-Morde von Kusel“. In ähnlicher Weise ging das Landgericht Detmold vor, das einen ehemaligen Wachmann im KZ Auschwitz-Birkenau wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verurteilte. Im vorangehenden Ermittlungsverfahren hatte das Bayerische LKA eine VR-Nachbildung des KZ angefertigt, um nachvollziehen zu können, ob der Angeklagte von den am Rand des Lagers befindlichen Wachtürmen in das Lagerinnere hatte schauen können. Im LKA NRW wird eine sog. VR-CAVE errichtet, die das virtuelle Eintauchen in reale Tatorte zur Aufklärung von Straftaten ermöglicht. Viele weitere Anwendungsfälle sind denkbar.
Die Tagung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung von „Virtual Reality“ in Gerichtsverhandlungen beleuchten. Zudem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem virtuellen Gerichtssaal einen mit ChatGPT gekoppelten Zeugen vernehmen und weitere VR-Anwendungen – die u.a. das LKA NRW am Tagungsort errichten wird – ausprobieren können.
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