
Audio-visuelle Medien im Strafprozess
Tagungsnr.: 16c
Veranstaltende JV: Hamburg
Datum: 18.05.2026 - 22.05.2026
Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter, Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Der Fokus der Tagung liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes audio-visueller Medien im Strafprozess. Chancen und Gefahren audio-visueller Medien werden einander gegenübergestellt, anhand konkreter Fallgestaltungen diskutiert und die sich aus §§ 58a, 255a StPO ergebende Bedeutung der Videovernehmung wird beleuchtet. Die Wahrung von Geschädigten- und Beschuldigtenrechten unter Berücksichtigung von Fragetechniken im Ermittlungsverfahren wird erörtert. Die praktischen Auswirkungen, welche audio-visuelle Vernehmungen auf das Aussageverhalten von Zeugen haben können, werden gezeigt.
Weiterhin werden die strafprozessual ordnungsgemäße Einführung audio-visueller Techniken und Beweismittel in die Hauptverhandlung, der Umgang mit hiergegen gerichteter konflikthafter Verteidigung und die revisionsfeste Urteilsabfassung besprochen.
Den Teilnehmenden soll zudem Gelegenheit gegeben werden, sich innerhalb jeweils passender Tagungsabschnitte mit Fragen einzubringen und im Austausch untereinander von den unterschiedlichen Gepflogenheiten aus anderen Gerichtsbezirken und den dortigen Erfahrungen zu profitieren.
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