Wehrmachtsjustiz


Tagungsnr.: 27b
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Datum: 21.09.2026 - 25.09.2026

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Nationalsozialisten führten die 1920 abgeschaffte Militärjustiz zum 1. Januar 1934 wieder ein. Ihr waren nicht nur Soldaten und Beamte der Wehrmacht unterworfen, sondern auch zum Teil deutsche Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten. Auch nach dem Ende des Krieges und in Kriegsgefangenschaft haben zahlreiche Kriegsgerichte ihre Tätigkeit fortgeführt. Die Wehrmachtgerichte waren in die militärische Organisation eingegliedert, ihre Gesamtzahl bis 1945 umfasste mehr als 1.000. Im Laufe der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wurden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vielfach erweitert und verschärft, dies gipfelte in der Errichtung sogenannter „Fliegender Standgerichte“. Deren Urteile konnten nur auf Freispruch oder Tod lauten, diese Gerichte wurden von einem Exekutionskommando zur sofortigen Urteilsvollstreckung begleitet. Die Wehrmachtjustiz ist letztlich verantwortlich für mindestens 30.000 Todesurteile gegenüber deutschen Soldaten und verhängte damit weitaus mehr Todesurteile als der berüchtigte Volksgerichtshof und die Sondergerichte zusammen. Bekanntester nationalsozialistischer Militärjurist dürfte der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Hans Filbinger sein, aber auch viele weitere blieben weitgehend von strafrechtlicher Verfolgung verschont und konnten vielfach ihr Wirken in der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz – teils mit Karrieresprüngen – ungehindert fortsetzen.
Die Tagung befasst sich mit der Geschichte der Wehrmachtgerichtsbarkeit, neben den Vorträgen ist zudem eine eintägige Exkursion vorgesehen.
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