Die Tagung wendet sich insbesondere an Richterinnen und Richter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die mit Staatsschutzsachen befasst sind.
Die Tagung soll – unter besonderer Berücksichtigung der geplanten Erweiterung der Straftatbestände gemäß §§ 89a ff., 129a, 129b StGB im Zuge der Umsetzung der Terrorismusrichtlinie – Einblicke in die aktuellen Entwicklungen im Staatsschutzstrafrecht vermitteln.
Insbesondere sollen in der Tagung die Herausforderungen für die Generalstaatsanwaltschaften der Länder und die Oberlandesgerichte bei der Anwendung der geplanten Rechtsänderungen (vornehmlich im islamistischen Phänomenbereich) erörtert werden.
Umsetzung der Terrorismusrichtlinie (zur Praxis von §§ 89a ff., 129a StGB n. F.)
Tagungsnr.:
32b
Veranstaltende JV:
Bund
Tagungsort:
Trier
Datum:
18.10. - 21.10.2027
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