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Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Tagungsnr.: 20c
Veranstaltende JV: Baden-Württemberg
Tagungsort: Wustrau
Datum: 28.06. - 02.07.2027
 

Die Tagung wen­det sich Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie an Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te.
In der Tagung soll das Recht der straf­recht­li­chen Ver­mö­gens­ab­schöp­fung vor­ge­stellt und mit Blick auf den Wil­len des Gesetz­ge­bers erläu­tert wer­den. Dane­ben wird die Tagung das Augen­merk auf die Anwen­dung der Rege­lun­gen in der Pra­xis legen.
Ins­be­son­de­re sol­len fol­gen­de The­men behan­delt werden:

  • Das „erlang­te Etwas“ gem. §§ 73, 73c StGB
  • Abschöp­fung bei Dritten
  • Abschöp­fungs­mög­lich­kei­ten
  • Vor­läu­fi­ge Sicher­stel­lung und beson­de­re Verfahrensvorschriften
  • Das gericht­li­che Einziehungsverfahren
  • Ver­mö­gen­ab­schöp­fung und Insolvenzverfahren
  • Das Modell der Opferentschädigung.

Außer­dem dient die Tagung dem Erfah­rungs­aus­tausch und der fach­li­chen Dis­kus­si­on und bie­tet Raum, um prak­ti­sche Fra­gen des Rechts der straf­recht­li­chen Ver­mö­gens­ab­schöp­fung zu erörtern.