Die Tagung wendet sich sowohl an deutsche als auch ukrainische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die mit den Themen Korruptionsbekämpfung und/oder internationaler Rechtshilfe in Strafsachen befasst sind.
Durch Darstellung der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und in der Ukraine soll das Thema Korruptionsbekämpfung im Rahmen von Vorträgen und Diskussionen länderübergreifend und mit Blick auf den EU- Beitrittskandidatenstatus der Ukraine beleuchtet werden. Hierbei werden insbesondere folgende Themenbereiche vertiefend behandelt:
- Tätigkeitsbereich der mit Korruptionsbekämpfung befassten Justizeinrichtungen in Deutschland und in der Ukraine
- Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen und Gang des Ermittlungsverfahrens in Korruptionsverfahren
- Materielle und formelle Anforderungen für Anträge zur Vornahme strafprozessualer Maßnahmen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe sowie für Anträge in Auslieferungsverfahren
- Grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung
- Anforderungen an die Zulässigkeit der Einführung von Beweismitteln in der Hauptverhandlung und Maßstab für richterliche Überzeugungsbildung in Korruptionsverfahren.
Es wird pro Bundesland um Benennung je einer teilnehmenden Person mit Expertise im Bereich der Korruptionsbekämpfung und/oder der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen gebeten, entweder aus dem Bereich der Strafgerichtsbarkeit oder der Staatsanwaltschaften oder aus dem Bereich der Ministerien.