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Familienpsychologisch begleitete Supervision für Familienrichterinnen und Familienrichter

Tagungsnr.: 07d
Veranstaltende JV: Mecklenburg-Vorpommern
Tagungsort: Wustrau
Datum: 22.02. - 26.02.2027
 
Super­vi­si­on ist eine struk­tu­rier­te Refle­xi­on beruf­li­chen Han­delns, gemein­sa­mes “Nach­den­ken unter Anlei­tung”, ein Instru­ment der per­sön­li­chen Qua­li­täts­si­che­rung und ‑stei­ge­rung. Sie bie­tet Hil­fe zur Selbst­hil­fe, erwei­tert das per­sön­li­che Hand­lungs­re­per­toire und damit die ver­fah­rens­be­zo­ge­nen Hand­lungs­op­tio­nen. Ein gemein­sa­mer Pro­zess för­dert die eigen­ver­ant­wort­li­che Selbst­be­stim­mung, die beruf­li­che Sou­ve­rä­ni­tät und dient der gesund­erhal­ten­den Belast­bar­keit. Fami­li­en­recht­li­che Kon­stel­la­tio­nen sind zwar gene­rell sche­ma­ti­sier­bar, aber tat­säch­lich nie gleich und sel­ten frei von Emo­tio­nen. Das macht auch etwas mit Fami­li­en­rich­te­rin­nen und Fami­li­en­rich­tern, in- und außer­halb des Berufs­all­tags. Da kann es hel­fen, im fach­be­zo­ge­nen Aus­tausch zu ste­hen, ver­stän­di­ge Ansprech­part­ner zu haben, unbe­fan­gen reden zu kön­nen. Auch eta­blier­te Kaf­fee­run­den im Kol­le­gen­kreis kön­nen dies nicht leis­ten! Die Super­vi­si­on bie­tet gera­de Fami­li­en­rich­te­rin­nen und Fami­li­en­rich­tern die Mög­lich­keit, „sich selbst zu beschen­ken“, indem sie Kon­stel­la­tio­nen aus ihrer kon­kre­ten fami­li­en­rich­ter­li­chen Pra­xis struk­tu­riert bespre­chen und gemein­sam Lösungs­ideen / Lösungs­op­tio­nen ent­wi­ckeln kön­nen. Und das nicht nur für „Neu­ein­stei­ger“, son­dern auch und vor allem für „alte Hasen“. Sind es doch die unbe­wusst in einem schlum­mern­den „abge­schlos­se­nen“ Fäl­le, bei denen man meint, ggf. „ver­sagt“ oder „fal­sche Wei­chen“ gestellt oder „nicht wirk­lich gehol­fen“ zu haben (oder bei denen die­ses nicht beschreib­ba­re Gefühl „einer Unge­wiss­heit“ geblie­ben ist und bleibt). Gera­de Fami­li­en­rich­ter haben in ihrem rich­ter­li­chen All­tag Fäl­le / Fall­ge­stal­tun­gen, die sie beson­ders / immer wie­der / immer noch beschäf­ti­gen. Hier kann jeder Ideen für das wei­te­re / künf­ti­ge Vor­ge­hen (oder ein­fach auf­rich­ti­ge Bestä­ti­gung!) gebrau­chen. Die Super­vi­si­on für Fami­li­en­rich­ter bie­tet den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern die Mög­lich­keit, sich gezielt und aus­schließ­lich Zeit für die­se Fall­ge­stal­tun­gen zu neh­men. Wert­vol­le Zeit außer­halb des Tages­ge­schäfts! Durch die fami­li­en­psy­cho­lo­gi­sche Beglei­tung der Tagung flie­ßen Grund­kennt­nis­se der Psy­cho­lo­gie, auch der Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Verfahrens-beteiligten (§ 23 b Abs. 3 GVG), in den per­sön­li­chen Erkenntnis-prozess ein.