Das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen wird grundlegend reformiert; die Änderungen werden voraussichtlich in 2026 in Kraft treten.
Dabei wird nicht nur ein systematisch klarerer Aufbau angestrebt und die Nummerierung erneuert, sondern auch in der Sache wird eine Reihe von Themen einer Neuregelung zugeführt, die schon lange in der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Diskussion erörtert wurden. Das betrifft sowohl die Bereiche der Auslieferung und der Überstellung, der Vollstreckungshilfe und der sonstigen Rechtshilfe als auch die systematischen Grundlagen der Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung.
Außerdem soll das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union im Frühjahr 2026 verabschiedet werden. Ab August 2026 stehen dann neue Ermittlungsinstrumente auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/1543 zur Verfügung.
Die Tagung richtet sich vor allem an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die erste Erfahrungen mit der strafrechtlichen Zusammenarbeit mitbringen und sich vertieft mit der Neugestaltung des IRG und den neuen Ermittlungsinstrumenten zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel befassen möchten. Die Referentinnen und Referenten werden weitgehend als Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an den Gesetzgebungsarbeiten teilgenommen oder diese intensiv verfolgt haben und sowohl eine besondere Expertise aufweisen, als auch erste Hinweise zur Anwendung und zum Umgang mit den Neuregelungen geben können.
Das neue IRG / Umsetzung des E-Evidence-Pakets
Tagungsnr.:
07c
Veranstaltende JV:
Bund
Tagungsort:
Wustrau
Datum:
22.02. - 26.02.2027
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