Die Tagung richtet sich an Zivilrichterinnen und Zivilrichter, die sich für die Schiedsgerichtsbarkeit und ihre Berührungspunkte mit dem Zivilprozess interessieren.
In der Schiedsgerichtsbarkeit haben sich Verfahrensschritte und Usancen ausgebildet, die möglicherweise auch für Verfahren vor den staatlichen Gerichten fruchtbar gemacht werden können Nachdem im Jahr 2025 das Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten ist, sind in mehreren Bundesländern Commercial Courts und Chambers geschaffen worden, die z.B. Verfahren auf Englisch führen können, in der Regel einen Organisationstermin durchführen und vor denen ein Wortprotokoll geführt werden kann. Gerade in diesen Spruchkörpern tätige oder sich für diese interessierende Richterinnen und Richter können von Erfahrungen aus der schiedsgerichtlichen Praxis mit solchen Gepflogenheiten profitieren. Aber auch andere Spruchkörper können sich in ihrer Verfahrensführung schiedsverfahrensrechtliche Elemente zunutze machen.
Die Veranstaltung führt zunächst in die Schiedsgerichtsbarkeit samt ihren Schnittstellen zu den staatlichen Gerichten ein. Dabei werden auch Möglichkeit und Grenzen einer Schiedsrichtertätigkeit als Nebentätigkeit von Zivilrichterinnen und Zivilrichtern erörtert. Sodann werden im Dialog der beiden Streitschlichtungsoptionen Fragen der Verfahrensgestaltung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten auf der Grundlage von Recht und Praxis diskutiert, beispielsweise die Strukturierung von Verfahren, der Umgang mit „Großverfahren“, die Förderung einvernehmlicher Streitbeilegung oder der mögliche Einsatz von IT-Infrastruktur. Abschließend soll in einer offenen Diskussion herausgearbeitet werden, ob und inwieweit Techniken der Schiedsgerichtsbarkeit für den Zivilprozess nutzbar gemacht werden können.
Die aktuell laufende Gesetzesreform des deutschen Schiedsverfahrensrechts und das voraussichtliche Inkrafttreten der neuen Regelungen Ende 2026 oder Anfang 2027 dürften neue Impulse für die Veranstaltung liefern, bei der mitunter auch die Neuregelungen besprochen werden könnten.
Für die Tagung sollen als Referentinnen und Referenten erfahrene Richterinnen und Richter sowie führende Vertreterinnen und Vertreter der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland gewonnen werden.
Diese Tagung wird auch im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben. Sie ist in besonderem Maße auch für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet.