Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Juristen der Wehrverwaltung.
Die durch den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine bewirkte „Zeitenwende“ hat zu einer Korrektur der Verteidigungspolitik geführt, die nicht nur aus den Reihen der Streitkräfte, sondern auch der Wissenschaft — insbesondere dort aus dem Bereich der Strategischen Internationalen Politik — bereits zuvor eingefordert worden war. Der politische Kurswechsel hat inzwischen auch das Recht erreicht und dazu geführt, dass Fragen des humanitären Völkerrechts, vor allem aber auch des Wehrverfassungs- und des einfachen Wehrrechts verstärkt diskutiert werden — so etwa die Frage des zulässigen Umfangs an militärischem Beistand oder die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht und die damit verbundenen (Rechts-)Folgen.
Die Tagung soll die folgenden Schwerpunktthemen behandeln:
- Die militärhistorische Entwicklung seit dem Bestehen der Bundesrepublik und der früheren DDR (NATO-Warschauer Pakt; NATO-Doppelbeschluss; Zusammenbruch der Sowjetunion, Zeit der „Friedensdividende“)
- Der Stellenwert von Streitkräften als Instrumentarien der Diplomatie
- Die aktuelle militärische Faktenlage
- Grundsätze des humanitären Völkerrechts, insbesondere zur Reichweite des Verteidigungsrechts
- Grundsätze des deutschen Wehrverfassungsrechts, insbesondere: Die Bundeswehr als Parlamentsherr — Auslandseinsätze
- Querverbindungen des Wehrrechts zu sonstigen Rechtsgebieten, insbesondere zum Strafrecht, allgemeinem Dienstrecht und zum Wehrdisziplinarrecht, welches im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Bestrebungen an Bedeutung gewonnen hat.