Die fachübergreifende Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter der Sozialgerichte und der Strafgerichte sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Im Rahmen der Tagung werden die Probleme der Abrechnung von Vertragsärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten, Apotheken und anderen nichtärztlichen Leistungserbringern mit ihren Berührungspunkten im Bereich von gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung mit dem Strafrecht behandelt. Dabei sollen auch verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere zur Beweiserhebung und ‑verwertung, angesprochen werden.
In Vorträgen und Diskussionen sollen insbesondere folgende Themen behandelt werden:
- Ablauf von Strafverfahren und Abrechnungsprüfung in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Strukturmängel im Krankenhaus und in der Pflege aus Sicht des Sozialrechts und des Strafrechts
- Zulässige Formen der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern
- Schadensbegriffe und Schadensberechnung
- Wechselseitige Verwertung von Erkenntnissen (u.a. Verwertung der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gesicherten Daten im sozialgerichtlichen Verfahren, datenschutzrechtliche Fragen)
- Einziehung von Taterträgen.
Die Themen werden aus der Perspektive von Sozialgericht, Staatsanwaltschaft und Strafgericht erörtert und interdisziplinär diskutiert. Es wird ausreichend Gelegenheit zum fachübergreifenden Austausch bestehen. Das Ziel ist, Synergien zu schaffen aus dem Erfahrungsschatz der Richterinnen und Richter der Sozialgerichte zu Detailfragen der Vergütung und den Erkenntnissen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und der Richterinnen und Richter der Strafgerichte aus Ermittlungs- und Strafverfahren.