Skip to content

Das Kindeswohl im europäischen Recht - Was soll das Familiengericht tun?

Tagungsnr.: 14a
Veranstaltende JV: Bund
Tagungsort: Trier
Datum: 05.05.2026 - 08.05.2026
 

Die Tagung rich­tet sich an Fami­li­en­rich­te­rin­nen und Familienrichter.
Behan­delt wer­den sol­len die Vor­ga­ben des EU-Rechts und des wei­te­ren Euro­pa­rechts (Euro­pa­rat), die sich zum Kin­des­wohl verhalten.
In einem Pro­gramm­teil, der sich dem Euro­pa­rat wid­met, sol­len unter ande­rem die Recht­spre­chung des EGMR zum Kin­des­wohl und die bei­den neu­en Emp­feh­lun­gen des Euro­pa­rats (aus CJ/ENF-ISE) beleuch­tet wer­den, sofern die­se ange­nom­men wer­den. Hin­zu kommt ein Pro­gramm­teil zum inter­na­tio­na­len Recht (v.a. Haa­ger Kin­des­ent­füh­rungs­über­ein­kom­men, Brüs­sel IIa/b‑Verordnung, Haa­ger Kin­der­schutz­über­ein­kom­men), der sich eben­so mit der Recht­spre­chung des EuGH und dem Kin­des­wohl im inter­na­tio­na­len Kon­text sowie rechts­ver­glei­chend befasst.
Die­se Tagung wird auch im Rah­men des Euro­pean Judi­cial Trai­ning Net­work (EJTN) aus­ge­schrie­ben. Sie ist daher in beson­de­rem Maße auch für aus­län­di­sche Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer geeignet.