Die Tagung richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter.
Behandelt werden sollen die Vorgaben des EU-Rechts und des weiteren Europarechts (Europarat), die sich zum Kindeswohl verhalten.
In einem Programmteil, der sich dem Europarat widmet, sollen unter anderem die Rechtsprechung des EGMR zum Kindeswohl und die beiden neuen Empfehlungen des Europarats (aus CJ/ENF-ISE) beleuchtet werden, sofern diese angenommen werden. Hinzu kommt ein Programmteil zum internationalen Recht (v.a. Haager Kindesentführungsübereinkommen, Brüssel IIa/b‑Verordnung, Haager Kinderschutzübereinkommen), der sich ebenso mit der Rechtsprechung des EuGH und dem Kindeswohl im internationalen Kontext sowie rechtsvergleichend befasst.
Diese Tagung wird auch im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben. Sie ist daher in besonderem Maße auch für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet.