Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Gastteilnehmer: 10 Psychiaterinnen und Psychiater).
Die Tagung soll dem interdisziplinären Dialog zwischen Justiz und Psychiatrie dienen. Verschiedene Themen werden deshalb in Co-Referaten von Juristen/ Psychiatern behandelt werden.
- Die psychiatrische Begutachtung im Strafverfahren
- Erwartungen an den psychiatrischen Sachverständigen aus juristischer Sicht
- Grenzen sachverständiger Beurteilungen; Fremdexploration; typische Fehler im Sachverständigengutachten
- Psychiatrische Klassifikationssysteme
- Die Begutachtung von Sexualstraftätern
- Prognosen als Voraussetzung für die Einweisung in und die Entlassung aus den Maßregeln nach §§ 63, 64 und 66 StGB.