Aufgaben
Die Programmentwicklung ist der Programmkonferenz übertragen, in der die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder mit je einer Stimme vertreten sind. Die Akademieleitung und die Berufsverbände wirken beratend mit.
Die Programmkonferenz hat die Zusammensetzung der Inhalte des Jahresprogramms wie folgt beschlossen:
| - | Juristische Fachtagungen | 45% | ||
| davon | Zivilrecht | 4/10 | ||
| Strafrecht | 4/10 | |||
| Fachgerichtsbarkeiten | 2/10 | |||
| - | Fachübergreifende | |||
| (interdisziplinäre) Tagungen | 30% | |||
| - | Tagungen zur Vermittlung | |||
| sozialer Kompetenz | ||||
| (verhaltensorientierte Tagungen) | 25% |
Die Programmkonferenz legt das Fortbildungsprogramm der Deutschen Richterakademie in seinen Grundzügen jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus fest. Sie bestimmt insbesondere Anzahl, Dauer und Thematik der Tagungen und benennt die Justizverwaltungen, die die Programmdurchführung übernehmen. Zwei Wochen sind in jedem Jahr Tagungen zu besonders aktuellen Themen vorbehalten, die im Rahmen der Herbstakademie in beiden Tagungsstätten angeboten und inhaltlich jeweils erst im Juni des laufenden Jahres festgelegt werden.
Grundlage für die Beratungen der Programmkonferenz ist auch der jeweilige Jahresbericht der Direktorin/des Direktors der Deutschen Richterakademie, in dem die durch Evaluation im Rahmen der Teilnehmerbefragung gewonnen Ergebnisse vorgestellt und bewertet werden.

